FairFahrt

Zug ausgefallen: Wann zahlt die Bahn das Taxi? (bis 120 €)

Die zwei Fälle, in denen das Taxi erstattet wird

Erstens: Der letzte fahrplanmäßige Zug des Tages fällt aus (oder Sie verpassen ihn wegen einer Verspätung) und Sie können Ihr Ziel nicht bis 24 Uhr erreichen. Zweitens: Ihre planmäßige Ankunftszeit liegt zwischen 0 und 5 Uhr und es ist eine Verspätung von mindestens 60 Minuten zu erwarten.

In beiden Fällen erstattet Ihnen das Verkehrsunternehmen die Taxikosten bis maximal 120 €. Wichtig: Quittung im Original aufbewahren und beilegen. Private Pkw-Kosten (Kilometergeld) werden nicht erstattet.

Beispiel aus dem Rheingau

Der letzte Zug des Tages von Eltville nach Wiesbaden-Schierstein (Abfahrt 23:10) fällt aus. Da das Ziel vor 24 Uhr nicht mehr erreichbar ist, ist die Taxifahrt nach Hause bis 120 € erstattungsfähig — mit Quittung und dem offiziellen Fahrgastrechte-Formular.

IC/ICE statt Taxi

Wird Ihr Nahverkehrszug voraussichtlich mindestens 20 Minuten verspätet ankommen, dürfen Sie stattdessen auch auf einen IC oder ICE ausweichen. Die Mehrkosten werden im Nachgang erstattet (ausgenommen u. a. Gruppentageskarten, KombiTickets, Hessenticket).

So kommen Sie an Ihr Geld

Füllen Sie das offizielle Formular aus (Leistung 3: „Erstattung von Kosten“), fügen Sie Fahrkarte und Taxi-Quittung bei und senden Sie alles an das zuständige Verkehrsunternehmen — beim RMV per Post, bei VIAS per E-Mail. Unser Assistent erledigt das in rund 3 Minuten und erzeugt ein versandfertiges PDF.